Beratung für Berater
Beratung für Berater
Wie kein Zweiter wissen Angehörige der steuerberatenden Berufe, wie schwierig es ist, alle Teilbereiche der Steuerberatung rechtssicher abzudecken. Damit einhergehend steigt das Risiko von Haftungsfällen aufgrund rechtsfehlerhafter Beratung. Diese Haftungsfälle können Sie auf Kollegen mit entsprechendem Schwerpunkt auslagern und somit ausschließen. Gerne übernehmen wir für Sie die folgend genannten Bereiche, welche meine fachlichen Kernkompetenzen widerspiegeln.
Internationales Steuerrecht
Das materielle wie formelle Internationale Steuerrecht ist an vielen verschiedenen Stellen der deutschen Steuergesetze kodifziert (EStG, AStG, KStG, GewStG, UmwStG, DBA, ErbStG, AO, EU-Richtlinien, etc). Zusammen mit der fehlenden Systematik der einzelnen Normen ergibt sich ein schwer zu überblickendes, geradezu amorphes Rechtsgebilde. Mit meiner Tätigkeit bei einer international tätigen Kanzlei - mit ausschließlicher Spezialisierung auf ausländische Unternehmen / Konzerne - konnte ich praktische Erfahrungen im Bereich des Internationalen Steuerrechtes sammeln. Wissenschaftlich flankiert durch meine Promotion im Bereich des Internationalen Steuerrechts verfüge ich über eine tiefgehende, umfängliche Expertise auf diesem Gebiet.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Würdigung grenzüberschreitender Sachverhalte, sowohl Inbound wie Outbound. Nachfolgende - nicht abschließende - Auflistung verdeutlicht die Fülle an zu würdigenden Themen im Rahmen des Internationalen Steuerrechts:
- Bilaterale Verträge (DBA)
- Beschränkte Steuerpflicht
- Anrechnung ausländischer Steuern
- Multilaterales Instrument
- Grenzpendler
- Mitarbeiterentsendungen
- EU-Richtlinien
- Negative Einkünfte mit Auslandsbezug
- Steuerentstrickung
- Themen des Außensteuerrechtes
- Wegzugsbesteuerung
- Hinzurechnungsbesteuerung
- erweitert beschränkte Steuerpflicht
- steuerliche Behandlung von Familienstiftungen
Ertragsteuerliche Spezialfragen
Das Ertragsteuerrecht bildet für viele die Königsdiziplin der steuerlichen Beratung. Die Auslegung der Gesetze ist dabei mannigfaltig und bietet neben den klassischen Beratungsthemen auch immer wieder Spezialfälle. Die sachliche Würdigung solcher Grenzfälle ist ohne entsprechende Expertise regelmäßig mit einer erhöhten Rechtsunsicherheit verbunden. Gerade bei nicht alltäglichen Themen ist die Beurteilung materiellen Rechts anspruchsvoll und mit einem hohen Literatur- und Rechercheaufwand verbunden.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beratung Ihres Mandates, falls gewünscht im Hintergrund oder im direkten Mandantenkontakt. Nachfolgende Auflistung zeigt beispielhaft mögliche Themen, bei denen ich Sie unterstützen kann:
- Kapitalgesellschaften
- Organschaften
- steuerliche Einlagekonten
- Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- verdeckte Gewinnausschüttungen im Dreiecksfall
- verdeckte Einlagen
- Liquidationen
- Betriebsaufspaltungen
- Stiftungen
- Personengesellschaften
- Veräußerung von Betrieben / Teilbetrieben / Mitunternehmeranteilen
- Betriebsverpachtungen
- Sonderbilanzen
- Betriebsaufspaltungen
- Verluste bei beschränkter Haftung
- Realteilung
- Gesellschaftsauseinandersetzungen
- Auseinandersetzung von Privat- / Betriebsvermögen
- Privatpersonen
- außerordentliche Einkünfte
- vorweggenommene Erbfolge
- Aufwendungen für Patente
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Würdigung komplexer mehrstöckiger Gesellschaftsstrukturen
Umstrukturierung
Viele Berater sind mit dem "laufenden Tagesgeschäft" bereits mehr als ausgelastet. Eine potenzielle Unternehmensumwandlung bedarf aber umfassender Kenntnisse des Umwandlungsteuerrechtes und Umwandlungsrechtes wie auch der damit verbunden Randthemen. Steuerberater, die diesen Beratungsbereich grundsätzlich nicht abdecken, setzen sich entsprechend hohen Haftungsrisiken aus. Das Verhältnis von fachlichem Aufwand und Haftungsrisiko steht oft in keinem angemessenen Kurs zur Vergütung.
Lagern Sie diese Fälle einmalig an uns aus und konzentrieren Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft, während ich die Umstrukturierungen für Sie übernehme.
Gerichtlicher Rechtsschutz
Das Unternehmenssteuerrecht birgt viele Facetten. Dabei zeigt sich in der Rechtsprechung der Finanzgerichte wie auch des BFH aus der Vergangenheit immer wieder, dass viele Normen und deren Auslegung durch die Finanzverwaltung nicht immer materiellem Recht entsprechen. Die Beurteilung solcher Zweifelsfragen und deren Geltendmachung vor Gericht bedarf einer theoretisch-akademischen Denk- bzw. Herangehensweise und Argumentation.
Sie haben einen Sachverhalt, den Sie in doppelter Hinsicht für beklagenswert halten? Gerne unterstütze ich gutachterlich im Hintergrund Ihrer Beratung oder vertrete die Rechtsauffassung vor Gericht.